Aus dem Schönauer Gemeinderat: Falschaussagen und Wortbruch bei der Ansiedlung der Arztpraxis von Dr. König.

Bürgermeister Putz bei der Einweihung des Gesundheitszentrums im „Sonnendorf“;

Kurzfassung des Artikels: Bürgermeister Putz holt die Praxis von Dr. König mit zweifelhaften Methoden in das Gebäude der Schönauer Grundschule. Vorher hatte König (Bgm Putz wusste das nachweislich) nämlich schon die Anmietung einer Praxis im Sonnendorf mündlich fest zugesagt. Am 19. Februar sind Putz und weitere 6 Gemeinderäte dann bei der Eröffnung des Gesundheitszentrums im Sonnendorf (Gewerbegebiet) dabei, besichtigen die dort im Bau befindliche Praxis von Dr. König und verschweigen (zum Schaden des Unternehmers), dass es bereits eine Vereinbarung zwischen Gemeinde und König gibt. Der Unternehmer wurde durch das Verhalten des Bürgermeisters und des Arztes geschädigt: Die Bauarbeiten in der Halle kosteten zu diesem Zeitpunkt schon ca. 4000.- – später dann sogar 6000.-, da danach weitergebaut wurde; Der Schaden entstand völlig unnötig: Es gab im Vorfeld mehrere Anfragen von Herrn Setzermann an Bürgermeister, Gemeinderat und den Geschäftsführer der Gemeinde. Immer wurde die Anwerbung des Arztes durch die Gemeindeverwaltung bestritten bzw verschwiegen. Jetzt ist klar, dass Herr Setzermann bewusst falsch informierte wurde. Mehrere Zeugen bestätigen den chronologischen Ablauf bzw die Evidenz der Ereignisse wie im Folgenden dargestellt. Wir sind der Auffassung, dass die Gemeindebürger ein Recht darauf haben, zu erfahren, wie es in der Schönauer Gemeindeverwaltung zugeht, und hoffen auf eine zufriedenstellende Klärung bzw auch, dass die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden!

 

Die Zusammenfassung der Ereignisse zur Ansiedlung einer Arztpraxis in Schönau

2015: Auf der Gemeinderatssitzung wird mein Vorschlag auf meinem Gelände ein Gesundheitszentrum aufzubauen und die Ansiedlung eines Arztes durch Mietkostenförderung zu erreichen, begrüßt. Die Versammlung macht die Zusage, dass für den Fall, dass sich ein Arzt bei mir meldet, die Gemeinde nicht zu mir in Konkurrenz tritt, indem sie gleichzeitig andere Vermietungs-Angebote macht und bezüglich eines anderen Standortes mit ihm verhandelt. Ein offener Austausch wird zugesagt. 

Nov. 2017: Dr. König und Frau stellen sich bei mir vor (erwähnen mein Inserat im Internet) und informieren sich über das Gesundheitszentrum, das sich bereits im Bau befindet (Physiopraxis, Podologie-Praxis und TCM Naturheilpraxis sind fast fertig). Das Ehepaar König zeigt sich begeistert von dem Konzept des nachhaltig gebauten energiesparenden Projektes. König macht den Vorschlag im Gesundheitszentrum eine Praxis aufzumachen. Ich sage ihm zwei Jahre Mietkostenfreiheit zu. Auch seine Frau möchte dort eine TCM-Praxis errichten.

Nov.2017: Im Treffen mit Bgm. Putz erzähle ich von König und dessen Vorhaben bei uns die Praxis einrichten zu wollen. Herr Putz erzählt, dass er für König bereits mit seinem Baggerbetrieb gearbeitet habe und dass König mehrere alte Anwesen gekauft habe, diese herrichte und es Auseinandersetzungen mit diversen Handwerkern bezüglich der Bezahlung gebe. Er stellte Dr. König mir gegenüber als (zumindest) fragwürdigen Geschäftspartner dar und verlor kein Wort darüber, dass er mit König bezüglich der Praxis in Verhandlung stand und bereits ein Konkurrenzangebot gemacht hatte. 

Dez.2017: Die Verhandlungen mit König tragen scheinbar Früchte: Ich lege einen Plan für die Arztpraxis und Naturheilpraxis von Frau König vor. Im Plan werden noch zusätzliche Räume bereitgestellt, weil König angibt einen Assistenzarzt einstellen zu wollen. Der Grundriss wird dazu mehrfach nach seinen Vorstellungen abgeändert. König ist offensichtlich mit dem Ergebnis sehr zufrieden und gibt mir sein Wort, dass: „ich den Mietvertrag unterschreibe, wenn die Genehmigung der Filialpraxis vorliegt. Der Antrag ist bereits gestellt und wird sicher genehmigt“. Ich kündige ihm an, die Bauarbeiten (Innenwände) sofort im Januar zu beginnen, da König im Juli in die Praxis einziehen möchte. In der Zwischenzeit würde er eine Übergangspraxis benötigen, da er ab April 2018 dort Patienten empfangen wolle. Die Räume sind auch auf unserem Gelände (Gewerbegebiet) vorhanden, werden besichtigt und von König für geeignet befunden. Dann wird der Mietvertrag über die Hauptpraxis vorgelegt und von König für in Ordnung befunden, ein Punkt auf seinen Wunsch hin jedoch noch abgeändert. Er verspricht die Unterzeichnung des Mietvertrags nach Erhalt der Genehmigung der Filialpraxis.

Jan.2018: Bgm Putz kommt zu einem Besprechungstermin in unser Büro (TST). Es geht u.a. um die Westerweiterung des Gewerbegebietes und die Ausfahrt für die SAG. Die langjährige Mitarbeiterin Marianne Frank ist bei dem Gespräch dabei. In unserem Gespräch erwähnt er weder, dass er bereits mit König verhandelt und ihm ein konkretes Angebot für die Schulräume unterbreitet hat, noch dass er ihn abwerben möchte. Von uns erfährt Putz  nun schon zum wiederholten Mal, dass König den Praxis-Grundriss und den Mietvertrag bereits abgesegnet und uns die Unterzeichnung des Vertrags versprochen hat.  Obwohl er zu diesem Zeitpunkt bereits mit König verhandelt haben muss, streitet er das im Gespräch ausdrücklich ab! 

 

Ca. 28. Februar: Ich telefoniere mit König um den Stand der Genehmigung zu erfragen, als er mir völlig unerwartet mitteilt, er wolle die Praxis nun in der Schule eröffnen. Sein Wort gelte nun nicht mehr. Ich müsse das verstehen.

In der Sitzung vom 1. März 2018 beschreibe ich dem Gemeinderat den Hergang der Verhandlung mit König und dessen radikalen Sinneswandel  in unserem Telefongespräch vom gleichen Tag:  König hatte darin nun plötzlich die Anmietung der von mir vorbereiteten Praxis in Abrede gestellt. „Er sei bereits mit dem Bgm handelseinig, weil der ihm 10 Jahre Mietfreiheit in den Schulräumen zugesagt habe. Es gehe ihm nur um seinen finanziellen Vorteil. Sein Versprechen meine mittlerweile für ihn weitgehend fertiggestellten Praxisräume anzumieten, gelte nun nicht mehr.“  Ich formulierte deshalb diese Frage  in der Sitzung an Bgm Putz: Stimmt diese Behauptung von König und hast du mit ihm über ein Konkurrenzangebot verhandelt, entgegen unserer Vereinbarung?  Antwort Bgm Putz: „Nein es gibt weder einen Zusage von 10 Jahre Mietfreiheit, noch überhaupt Verhandlungen mit König über die Schulräume.“ Das war eine bewusste Falschaussage. 

Ich habe zu diesem Zeitpunkt dem Wort des amtierenden Bürgermeisters allerdings geglaubt und König mit der Antwort von Putz konfrontiert!

2. März 2018: Ich sende eine SMS an Dr. König, mit dem Inhalt,dass Putz, seine (Königs) Aussage, er bekomme 10 Jahre Mietfreiheit in den Schulräumen, in der Sitzung dementiert habe und er nicht mit König verhandelt habe. König ruft mich wutentbrannt an, er wolle die Praxis jetzt in der Schule einrichten und der Bgm. sage wohl nicht die Wahrheit, wenn er die Mietvergünstigungen leugne, ich solle ihm nicht mehr in die Quere kommen. (König hat damit ebenfalls offiziell sein Versprechen gebrochen, die von mir nun im Rohbau gebaute Praxis zu mieten). 

Ebenfalls unmittelbar am ersten Tag nach der Sitzung: Fa. Sperl aus Schönau wird in einer Nacht und Nebelaktion (vom Bgm.) beauftragt, die Innenwände für die Arztpraxis einzubauen. Das beweist, dass sowohl die Verhandlungen mit König vorher geführt worden sein müssen, als auch der Mietvertrag bereits ausgehandelt worden sein muss. Der Bauplan musste ja auch vorliegen. In der Sitzung vom 1. März wurde auch mein Einwand, dass König bereits einen Plan für die Innenwände vorliegen hatte (ich zitierte König), geleugnet.  Auch die Leugnung ist also eine bewusste Falschaussage.  Es erfolgte darüberhinaus weder eine Ausschreibung, wie das bei eine öffentlichen Vergabe üblich ist, noch wurde die erforderliche Baugenehmigung vor Baubeginn eingeholt.

Seit Dezember 2017 hat man mich seitens der Gemeinde (Bürgermeister) sowohl über die laufenden Verhandlungen mit König nicht informiert, sondern die Verhandlungen sogar arglistig vertuscht und verschwiegen (auch in dem Gespräch mit dem Kämmerer Herrn Noder der auf mein Nachfragen nichts von den Verhandlungen in der Schule etc gewusst haben will) Zu diesem Zeitpunkt war der Auftrag für die Innenwände der Praxis aber bereits vergeben worden!

Seit Beginn der Verhandlungen mit König über die Praxisvermietung wurde ich also belogen und falsch bzw. gar nicht informiert.

Dadurch sind Tatsachen geschaffen worden, die mich und auch die Gemeinde und ihre Bürger nachhaltig schädigen:

Ich werde die als Praxis gestalteten Räumlichkeiten vorraussichtlich ohne bauliche Veränderungen nicht mehr vermieten können. Bisher wurden ca. 6000.- Euro in die Rohbauarbeiten investiert, die ursächlich durch die Falschaussagen und das arglistige Verschweigen der laufenden Verhandlungen mit König entstanden sind. Der Verlust an entgangener Miete lässt sich nicht beziffern, er liegt bei mehreren Zehntausend Euro. Gleichzeitig entsteht aber ein Vertrauensverlust, der vollkommen unnötig verursacht wurde und für jedes Gemeinwesen Gift ist. Das wäre bei offenem Umgang miteinander nicht passiert und man hätte sich nicht von einem Wort brechenden „Doktor“ über den Tisch ziehen lassen müssen.  Das unehrliche Vorgehen der Gemeinde könnte zudem in Zukunft auch eine Abschreckungswirkung auf Unternehmen ausüben, die sich potentiell für eine Ansiedlung in Schönau interessieren würden und schwächt das Vertrauen der Bürger, in die Ehrlichkeit und Kompetenz aller Mitglieder der Gemeindeverwaltung. (Die Gruppen die den jetzt umgebauten Raum in der Schule vorher genutzt haben, wurden ebenfalls durch die Nacht und Nebelaktion des Bürgermeisters ausquartiert.

Juni 2018: In einem Brief teilt Bgm Putz ohne Begründung mit, dass meine Darstellung nicht den Tatsachen entspreche. Er führt nun plötzlich an, dass König schon bei Altbürgermeisterin Keneder wegen einer Praxis vorstellig geworden sei und konstruiert damit quasi das Recht zu seiner unehrlichen Vorgehensweise. (Dabei übersieht er allerdings, dass dazwischen die Zusage des Gemeinderats liegt, hier keine Konkurrenzsituation entstehen zu lassen und dass sich König explizit an mich gewendet hatte und hier bereits die Anmietung zugesagt war.)

Juli 2018: Die Praxis von Dr. König geht in Betrieb. Im Moment ist die Praxis nur an zwei Tagen jeweils vier Stunden geöffnet. Der Arzt wollte ursprünglich in der Praxis im Sonnendorf einen Assistenten anstellen und damit eine Vollzeitpraxis einrichten (So hatte er es mir gegenüber jedenfalls geäußert). Das ist durch die Niederlassung in der Schule, nun sehr wahrscheinlich nicht mehr möglich, da Praxisstunden nach meiner Kenntnis nur in der schulfreien Zeit möglich sein werden. Die generelle Tauglichkeit der Schulräume für eine Praxis darf ebenfalls angezweifelt werden: So wie die Räume in der Schule konzipiert sind, wird hier wahrscheinlich eine  Zubringerpraxis für seine Arnstorfer Hauptpraxis entstanden sein. Damit wäre aber die Chance vertan, in Schönau eine ordentliche Landpraxis mit zwei Ärzten anzusiedeln.

Zum Abschluss:!

1. Ich verlange vollständige Aufklärung  der Verantwortlichkeit für die Vertuschung und die mangelhafte Kommunikation in der Angelegenheit „Arztpraxis im Gesundheitszentrum“. Dazu soll ein Ausschuss gegründet werden, der konkret die Zuständigkeiten der jeweiligen Falschinformation klärt. Eine Aufstellung der Falschaussagen als Ergänzung zu den hier bereits aufgelisteten, wird dem Ausschuss samt Zeugenaussagen vorgelegt.  Der Ausschuss soll Zugang zu allen erforderlichen Dokumenten der Gemeindeverwaltung erhalten. (Dazu bitte ich um die gleichlautende Beantragung durch aktive Ratsmitglieder, um zur Aufklärung beizutragen)

2. Der Gemeinderat möge folgende Fragen beantworten (Dazu bitte ich ebenfalls um die gleichlautende Beantragung durch aktive Ratsmitglieder, die zur Aufklärung beitragen wollen):

– Wann wurde der Bau der Praxis in der Schule beantragt ; die Daten des Planes sollen der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden;

– Wie hoch sind die Kosten, die die Gemeinde für die Praxis in der Schule zu tragen hat? Die Kosten für den Umbau der Schulräume in eine Praxis sollen offen gelegt werden. Außerdem die Kosten bezüglich einer Mietkostenübernahme der Praxis.  Wichtig: es handelt sich bei diesen Positionen um fahrlässig produzierte Kosten, die die bereits hoch verschuldete Gemeinde zusätzlich unnötig belasten: Die Praxis für König war ja im Gesundheitszentrum (Sonnendorf/Gewerbegebiet) bereits vorhanden. Daraus ergibt sich auch die Frage nach der varantwortungsvollen Verwendung öffentlicher Mittel! 

– Wer hat den ersten Bauabschnitt wann beauftragt ;

– Welche Sprechzeiten sind  im Schulgebäude möglich?

– Wann wurde der Mietvertrag mit Herrn König unterzeichnet und zu welchen Konditionen (Mietfreiheit?). Der Vertag soll offen gelegt werden.

3. Diejenigen, die Schäden zu verantworten haben, sollen die Konsequenzen zu tragen haben.

4.Schadenersatz: Ich verlange für den Umbau meiner Praxis-Innenwände die Kosten für den evtl anfallenden Umbau, falls sich die bereits realisierte Raumaufteilung sich so nicht mehr vermieten lässt.

Aufzeichnung der chronologischen Darstellung: Dipl. Ing. Thom Setzermann     

Es geht hier um die sorgfältige Klärung der Sachverhalte unter Offenlegung der Dokumente und Anhörung der Zeugen, auch im Sinne der Wiederherstellung des Bürger-Vertrauens gegenüber der Gemeindeverwaltung; Diese hier veröffentlichte Darstellung liegt dem Gemeinderat in der Erstfassung seit Mai 2018 vor.

Der Gemeinderat lehnte die Beschäftigung mit den angesprochenen und explizit beantragten Punkten und die Anhörung dazu ohne Begründung ab. 

Das Schreiben des Bürgermeisters, welches vor kurzem bei mir eingegangen ist, nimmt zu den hier vorgebrachten Argumenten nicht Stellung, sondern streitet die hier beschriebenen Vorhaltungen einfach pauschal und ohne Begründung ab.

Die hier beschriebenen Handlungen und Aussagen der Gemeindeverwaltung des Gemeinderats und des Bürgermeisters wirken sicherlich als Abschreckung für Unternehmer, die hier gewerblich tätig werden möchten.

Eine (Er)Klärung steht seit Monaten aus.