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Eine Aktion vom “Sonnendorf-Verein” Schönau

Sternfahrten von E-Mobilen mit Kundgebung in:

Aldersbach      11.9.15 um 13:00

Deggendorf     12.9.15 um 10:30

Landshut          12.9.15 um 15:00

und Schönau   13.9.15 um 16:00

Unsere Forderung an die Politik:

Voraussetzung: Die Elektromobilität ist nur in Verbindung mit der Beladung durch regenerativ erzeugten Strom sinnvoll und vertretbar!

Deshalb muss die Beladung mit regenerativer Energie gefördert werden, bzw die Beladung in Schwachlastzeiten gelegt werden. Dazu brauchen wir klare und einfache Regelung durch Politik

  • Eine Ladeinfrastruktur für E-Fahrzeuge muss geschaffen und die Technik der Ladestationen muss genormt werden. Wegweiser und eindeutige Kennzeichnung der Standorte sollten berücksichtigt werden.
  • Die Anforderungen an die Kommunikation der Fahrzeugladung: Einfache, klare und leicht zu erfüllende Standards, damit auch ältere Fahrzeuge ohne Probleme an den Stationen geladen werden können.
  • Die Dichte der Ladestationen mit entsprechender Kapazität muss vervielfacht werden. Dies kann nur durch die Bundesregierung forciert werden.
  • Die veraltete Rechtsgrundlage nach der die Abrechnung von Strom durch einen Geschäftspartner des Stromversorgers an den Tankenden untersagt ist, muss abgeschafft werden:

Beispiel: Eine Tankstelle möchte seinen E-Mobil Kunden eine Steckdose zum Laden zur Verfügung stellen und den von ihm getankten Strom abrechnen. Die momentane Rechtslage verbietet jedoch den Unterverkauf von Strom, weshalb die Abrechnung der elektrischen Energie rechtswidrig ist. Dies verhindert flächendeckend die Errichtung von Ladesäulen etc!

  • Die Politik muss einen gewissen Standard festlegen (TÜV) nach dem die Reichweite eines Elektrofahrzeugs(aus Serienproduktion, soll nicht für Umbauten gelten)  gemessen wird. Dieser Test muss die Praxis der Anwender wiederspiegeln. Die Reichweite muss über einem definierten Wert liegen. Praktikabel z.B. 120 km, gilt nur für Serienfahrzeuge)
  • Zukünftig muss jedes Fahrzeug einen Schnellademodus ermöglichen, in dem die Batterie innerhalb von 40 min auf ca. 80% der Kapazität geladen werden kann. Entsprechende Vorgaben sollen durch TÜV o.a. festgelegt werden. Dies soll nicht für umgebaute Fahrzeuge gelten
  • Bisherige wurde Förderungen in Höhe von mehr als 100 Millionen Euro an die deutsche Autoindustrie ausbezahlt. Wir fordern die sofortige Umwidmung der unnötigen Industrieförderung auf eine Individualförderung in der Tradition der Abwrackprämie: Steuervorteile oder ähnliche Anreize beim Kauf von E-Fahrzeugen.
  • Das falsche Berechnungsverfahren für den Durchschnittsverbrauch von Fahrzeugen mit herkömmlichen oder Hybridantrieb muss korrigiert werden. Bis jetzt begünstigt es Benzin- und Dieselmotoren! (Quelle: ADAC)
  • Vorgaben für den Flottenverbrauch müssen ebenfalls mit diesen realistischen Werten gerechnet werden. Das aktuelle Berechnungsverfahren untergräbt, durch die Begünstigung herkömmlichen Motoren, die Ziele des Klimaschutzes
  • Die Energiespeicherung in Batterien ist die Kernkompetenz der Elektromobilität. Der Industriezweig zur Fertigung von Batteriespeichern ist aufgrund der falschen Vorgaben der Bundesregierung rezessiv. Gerade diese Branche müsste jedoch gerettet und entschieden ausgebaut werden, wenn Deutschland Vorreiter der E-Mobilität sein möchte (Wie stets behauptet).

Erst die Erfüllung unserer Forderungen würde der E-Mobilität faire Wettbewerbsbedingungen bringen und zu der von der Bundesregierung gewünschten Verbreitung der Elektrofahrzeuge führen.

Dipl.Ing.Thom Setzermann (Sonnendorfverein e.V.)